Auf dem VI. Parteitag der SED (15. – 21. Januar 1963) wurden grundlegende Maßstäbe für die weitere Gestaltung des Hochschulwesens der DDR gelegt und mit der Verkündigung des "Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem" vom 25. Feburar 1965 in operatives Recht umgesetzt. "Die Verwirklichung der historischen Aufgaben des Programms des Sozialismus, das der VI. Parteitag der SED beschlossen hat, die Meisterung der technischen Revolution und die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaft, erfordert im Interesse der Gesellschaft und jedes einzelnen eine höhere Qualität unseres Bildungswesens, das einheitliche sozialistische Bildungssystem", heißt es in der Präambel. Damit wurde die dritte Hochschulreform eingeleitet, mit der die Parteiführung der SED die politisch-ideologische Durchdringung der Universitäten und die Durchsetzung des Führungsanspruchs der Partei anstrebte. Es ging aber auch um eine Verbesserung der Effektivität von Forschung und Ausbildung sowie eine stärkere Verbindung der Hochschulen mit der Wirtschaft. Von Kunsthochschulen erwartete man größere Praxis- und Lebensnähe. Vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen wurde 1966 die "Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR" erarbeitet. Zentrale strukturelle Elemente der Hochschulreform waren die Bildung der Sektionen als starke zweite Leitungsebende und die Etablierung eines Wissenschaftlichen Rates sowie eines Gesellschaftlichen Rates als neue Organe der Universitäten.