Am 16. November 1976 wird der regimekritische Liedermacher Wolf Biermann - der bereits infolge des 11. Plenums mit einem Berufsverbot belegt war - während einer Konzertreise im Westen von der DDR-Führung „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ ausgebürgert. In unmittelbarer Reaktion veröffentlichten am 17.11. rund ein Dutzend prominenter DDR-Schriftsteller*innen eine Protestresolution. Über 100 weitere Personen schließen sich an. Vergeblich fordern sie die Rücknahme der Maßnahme. Als Konsequenz werden einige Personen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, inhaftiert oder mit Strafverfahren verfolgt. Über hundert Kulturschaffende verlassen die DDR, darunter neben Manfred Krug, Nina Hagen oder Katharina Thalbach auch die Hochschul-Alumni Thomas Brasch und Angelica Domröse. In den nachfolgenden Tagen gibt es aber auch einige öffentliche Erklärungen, die die Ausbürgerung begrüßen oder billigen, darunter auch bekannte Persönlichkeiten wie Konrad Wolf.
Der „Fall Biermann“ gilt als (kultur)politische Zäsur in der DDR. Die repressiven Auswirkungen der Biermann-Ausbürgerung schlagen sich auch im studentischen Alltag nieder. "Die Biermann-Ausbürgerung 1976 bescherte der Hochschul-SED und ihrem Sekretär mit dem beziehungsreichen Decknamen "Stecher" eine lausige Zeit. In jenem nebelverhangenen Herbst 1976, während der Leipziger Dok-Woche, wurden die Emissäre ausgesandt, um die renitenten und eigenwilligen Hochschulmitglieder, die ihre Unterschrift unter die Solidaritätsbekundung mit der Parteispitze und ihre Maßnahme gegen Biermann verweigert hatten, einzufangen und gefügig zu machen. Die Stasi war aus der Phase der Kontemplation zur Aktion abberufen. Trotzdem, auch unter Druck, fehlten am Ende Unterschriften von drei Dozenten und einem Studierenden", beschreibt Egbert Lipowski die Situation (Schättle, Horst, 2004, S. 78).