Das 11. Plenum des ZK der SED vom 15. bis 18. Dezember 1965 bedeutet eine Zäsur in der Entwicklung der DDR. Der ursprünglich als Wirtschaftsplenum konzipierte Gipfel entwickelt sich zu einer „Kahlschlag-Diskussion“ der Jugend- und Kulturpolitik. In Einstimmung der Öffentlichkeit auf das Plenum greift Alexander Abusch, Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates für Kultur und Erziehung, am 14.12. unter der Überschrift „Grundprobleme unserer sozialistischen Literatur und Filmkunst“ in einem ganzseitigen Artikel im Neuen Deutschland die Filmkunst an, insbesondere DAS KANINCHEN BIN ICH (1965) in der Regie von Gründungsrektor Kurt Maetzig. Der Film richte sich in seiner „Grundtendenz gegen den Sozialismus und seine Lebenswirklichkeit“. Den geladenen SED-Funktionären wird am gleichen Tag ein umfangreiches Dossier mit einer Vielzahl von Berichten und Einschätzungen zur kultur- und jugendpolitischen Situation in der DDR ausgehändigt. Darin enthalten ist auch ein Anfang Dezember 1965 verfasster Bericht der Dokumentarfilmer Annelie und Andrew Thorndike, der unter dem harmlosen Titel „Einige Bemerkungen zur Lage der DEFA“ einen „verheerenden Eindruck“ von der Lage bei der DEFA und der Deutschen Hochschule für Filmkunst (DHF) vermittelt, ebenso sechs Seiten über den Inhalt des Hefts 2/1965 der „film. wissenschaftlichen Mitteilungen“ des Instituts für Filmwissenschaft der DHF.
Als Folge des 11. Plenums wird fast eine ganze Jahresproduktion von DEFA-Filmen verboten: Neben DAS KANINCHEN BIN ICH auch der erste und einzige Spielfilm des ehemaligen Regiestudenten Jürgen Böttcher JAHRGANG 45, der Film KARLA seines ehemaligen Kommilitonen Hermann Zschoche oder der Film DENK BLOß NICHT, ICH HEULE, zu dem die Dramaturgie-Absolventen Manfred Freitag und Joachim Nestler das Drehbuch beigesteuert hatten, die Kamera führte Günter Ost.
Doch die Erschütterung durch das 11. Plenum machte auch vor der Hochschule selbst nicht halt. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts für Filmwissenschaft Dr. Heinz Baumert, Dr. Christiane Mückenberger und Dr. Günther Dahlke gehörten zu den Ersten, die ernsthafte Konsequenzen erleben mussten: von der fristlosen Entlassung über Hausverbot an der Hochschule bis hin zum Berufsverbot. Im Bericht des Politbüros heißt es: "Das Filmwissenschaftliche Institut der Deutschen Hochschule für Filmkunst hat in den letzten Monaten eine "bemerkenswerte" Initiative zur theoretischen Rechtfertigung der Filme geleistet, die prinzipiell kritisiert werden mußten. In seinen Publikationen geht das Filmwissenschaftliche Institut nicht von den Aufgaben des Programms des Sozialismus, von den Problemen der Entwicklung unserer sozialistischen Filmkunst aus, sondern es propagiert unter dem Mantel der Weltoffenheit Filme, die in ihrem Wesen dem bereits dargelegten "spießbürgerlichen Skeptizismus ohne Ufer", dem Nihilismus, Tür und Tor öffnen sollen.“ (Erich Honecker in Agde, Günter, 2000, S. 246) Es folgten Berufsverbot, Verbot der Teilnahme am Internationalen Dokumentarfilmfestival in Leipzig und Hausverbot in der Filmhochschule. Das Institut für Filmwissenschaft selbst wurde von 1968 bis 1970 kurzzeitig verselbständigt und 1970 dann als Ausbildungsabteilung wieder in die HFF eingegliedert.
Auch der geplante Abschlussfilm von Regiestudent Egon Schlegel RITTER DES REGENS, den er gemeinsam mit Dieter Roth zu inszenieren begonnen hatte - eine unter anderem mit versteckter Kamera gedrehte Co-Produktion zwischen der Filmhochschule und dem DEFA-Filmstudio - musste während des Drehs abgebrochen werden: Der realistische Blick auf den Arbeitsalltag in der DDR, inspiriert von Vorbildern des italienischen Neorealismus und des britischen Free Cinema, war nicht erwünscht. Die beiden jungen Regisseure wurden als "Verräter der Arbeiterklasse" tituliert und vom DEFA-Spielfilmstudio nicht übernommen, das bereits gedrehte Material vernichtet. In den Jahren 1966 bis 1968 wurden schließlich nur acht Regie-Diplome - und zwar ausschließlich an ausländische Studierende - vergeben.