In der DDR gab es bis 1990 keine Studentenwerke. Mensen, Wohnheime und weitere soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderkrippen und Kindergärten für die Student*innen wurden stattdessen von den Hochschulen und Universitäten betrieben. Ebenso wurden die staatlichen Stipendienzahlungen über die Hoch- und Fachschulen abgewickelt. Im Zuge der Wiedervereinigung werden auch in Ostdeutschland 1990 wieder Studentenwerke nach westdeutschem Vorbild eingerichtet, die ebenfalls Mitglied im Deutschen Studentenwerk wurden. Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18.09.1990 nimmt das Studentenwerk Potsdam zum 01. Januar 1991 seine Arbeit auf. Es ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung sowie den Organen und Gremien: Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Personalrat und Mensaausschuss. Der erste Hauptsitz befindet sich in der Breiten Straße 9-11 in Potsdam und zieht dann um in die Babelsberger Straße 2.
Mit Veröffentlichung der geänderten Satzung im Amtsblatt des Landes Brandenburg (Nr. 38 vom 25.09.2024) wird zum 1.10. aus dem Studentenwerk Potsdam das Studierendenwerk West:Brandenburg. Dem vorausgegangen war die Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG vom 09.04.2024), mit welcher der gesetzliche Rahmen für die Umbenennung geschaffen wurde. Bereits im November 2022 fasste der Verwaltungsrat den Beschluss zur offiziellen Namensänderung.
Das Studierendenwerk West:Brandenburg betreut 2024 in seinem Zuständigkeitsbereich mehr als 31.000 Studierende in Brandenburg an der Havel, Wildau und Potsdam. Als Anstalt des öffentlichen Rechts agiert es als hochschulunabhängige, gemeinnützige Organisation und ist für die wirtschaftliche und soziale Unterstützung der Studierenden zuständig. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags betreibt das Studierendenwerk insgesamt 7 Mensen sowie 14 Studierendenwohnanlagen. Studierende können sich zudem mit ihren Fragen an die Sozialberatung, die psychosoziale Beratungsstelle sowie an eine eigene Jobvermittlung wenden. Auch für die Vereinbarkeit von Studium und Kind bietet das Studierendenwerk verschiedene Unterstützungsleistungen an. Kulturelle studentische Projektideen werden finanziell gefördert. Das Studierendenwerk West:Brandenburg setzt mit seinem Amt für Ausbildungsförderung im Auftrag von Bund und Land zusätzlich das BAföG um.