Am 1. Dezember 1971 wird erstmalig eine "Produktionsordnung der HFF" verabschiedet. Diese stellt nicht allein eine Zusammenfassung und Übersicht über die Wege und Verfahren dar, die Studierende innerhalb der Produktionstätigkeit während des Studiums zu beachten haben, sondern ist ebenso Lehrmaterial, das die Vorbereitung der Produktionsprozesse aller Gewerke erleichtern soll, gleichzeitig aber auch auf die Praxisbedingungen bei Film und Fernsehen hin ausgerichtet ist. 1972 gibt es einen Ergänzungsband, der Änderungen aufnimmt, die sich aus den Erfahrungen in der Praxis innerhalb der HFF ergeben haben, sowie neu erarbeitete Hinweise und Richtlinien, wie z.B. zu Tätigkeitsmerkmalen der Cheffunktionäre oder die Ordnung für Lagerung, Ausgabe und Vernichtung von Rohfilm-, Film- und Tonmaterialien.