1991
Die Wiedervereinigung drohte aber auch ganz konkrete Folgen für den Namenszusatz der Hochschule zu zeitigen. Als er Anfang September 1991 im Brandenburgischen Hochschulgesetzes nicht auftaucht, der Hochschule für Film und Fernsehen bei der Neuformulierung des Gesetzestexts nicht nur der Zusatz „der DDR“, sondern auch „Konrad Wolf“ stillschweigend gestrichen wurde, unterschätzte die Hochschulleitung in Person des Rektors Wolf-Dieter Panse zunächst die Verbindlichkeit des ministerialen Verwaltungsakts. Der Presse teilte er mit: „Mich jetzt gegen die Landesentscheidung zu wehren und den Gesetzestext ändern zu lassen, halte ich im Moment für unangebracht, da für uns an ganz anderer Stelle Handlungsbedarf besteht und wir mit dem Ministerium zusammenarbeiten müssen. […] Wir haben hier um das Schicksal vieler Personen, die für die HFF von Bedeutung sind, zu kämpfen. Der Name Konrad Wolf ist da wirklich nicht entscheidend […].“ Mit Verweis auf Markus Wolf, nach dem als ehemaligen Chef des Auslandsgeheimdienstes der DDR zu diesem Zeitpunkt noch gefahndet wurde, fügte er hinzu: „Ich lege die Namenstilgung eindeutig politisch aus, sie hat weniger mit Konrad Wolf als mit dessen Bruder zu tun.“ (Klinger, Nadja 1991) Für die öffentliche Äußerung dieser Vermutung rechtfertigte sich Panse, dem es sichtlich darum zu tun war, bei der übergeordneten Behörde keine nachhaltigen Irritationen auszulösen, umgehend in einem ausführlichen Schreiben an den Landesminister für Wissenschaft, Forschung und Kultur. In ihm teilte er unter anderem mit: „Am 17.9.91 wird unser Akademischer Senat Stellung nehmen, ihm folgt Anfang Oktober die Auswertung im Studentenrat. Ich denke aber, bis dahin könnte eine Presseerklärung schon endgültig geklärt haben, daß es keinen Grund zu so hochgereizten Aufregungen gibt. Unseren Mitarbeitern und erfreulicherweise darüber hinaus vielen Menschen im Lande gilt Konrad Wolf als rare Inkarnation vorbildlichen, integren Künstlertums, (Konrad, nicht Markus!). Sein Name in unserem Titel ist keine Sentimentalität, sondern Programm.“ Nur einen Tag später legte er in einer „Gegendarstellung“ zur weiterhin heiß laufenden Berichterstattung jedoch noch nach, betont dabei abermals seine Arglosigkeit im Verfahren, das zur aktuellen Situation geführt hat: „Die Auslassung des Namens im Brandenburgischen Hochschulgesetz entspricht bundesweiter Gepflogenheit, so daß sie während der Entwurfsdebatte keinerlei Beanstandung fand. Sollten sich allerdings Meinungen bewahrheiten, daß auf indirekte Art eine generelle Tilgung des Namens beabsichtigt worden wäre, so müßte das von uns als Taschenspielerei verstanden werden, daß es darüber keine Verständigung gegeben hat. Die Namensgebung ist ein hochschulautonomer Akt.“
Unmittelbar nach Bekanntwerden hatte von Seiten der Studentenschaft Andreas Dresen einen kurzen Text aufgesetzt, der nicht zuletzt an die Hochschulleitung adressiert war. Er fand deutliche Worte: „Verdrängung statt Umgang mit der eigenen Geschichte scheint sich momentan wieder mal als typisch deutsches Phänomen zu bewahrheiten. Oder wie sonst sollte man das klammheimliche Streichen von Konrad Wolf aus dem Hochschulnamen […] nennen? […] Der Name Konrad Wolf bedeutete für mich nie blinde Verehrung oder gar Götzenkult, sondern vielmehr die Aufnahme einer bestimmten sozial engagierten und gesellschaftskritischen Traditionslinie ostdeutschen Filmschaffens oder – ja, sagen wir es ruhig – des Filmschaffens der DDR. Und da war Konrad Wolf nie einer von den Feigen […]. Er hat die Diskussion gesucht, im Gegensatz zu denen, die jetzt selbstherrlich die Entscheidung gefällt haben. […] Hat irgendjemand vielleicht mal die Studenten, Lehrer und Mitarbeiter der Filmhochschule zu Streichung gefragt des Namens befragt? Mir jedenfalls ist nichts davon zu Ohren gekommen. […] Ich jedenfalls werde erst wieder Achtung für Rektor und Senat dieser Schule empfinden, wenn sie sich mit aller Entschiedenheit gegen diese von Borniertheit, Ignoranz und Kleingeist getragene Entscheidung zur Wehr setzen und die längst überfällige Diskussion gegenüber den politisch Verantwortlichen einfordern. Wir dürfen nicht zulassen, daß man uns einfach übergeht und vor vollendete Tatsachen stellt, sondern sollten den Namen Konrad Wolf zurückerobern – als Teil von uns und unserer Vergangenheit und ganz in seinem Sinne. Damit nicht alles einfach, nur ganz anders bleibt!“ Ähnlich unmissverständliche Worte hätte man sich schon zu einem früheren Zeitpunkt von höherer Stelle gewünscht.
Noch bevor sich die Hochschulgremien (womöglich mit vergleichbarer Schärfe) positionierten, beendete das Ministerium per Pressemitteilung die Diskussion, indem sie sie für „überflüssig“ erklärte: „Einen Schlußstrich unter die völlig überflüssige Diskussion des Namenszusatzes der Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg ‚Konrad Wolf‘ hat der Brandenburgische Wissenschaftsminister Hinrich Enderlein gezogen. Nach Ansicht von Enderlein ist es Sache der Hochschulen sich selbst Namen zu geben und weiterzuführen, die an die im Hochschulgesetz festgelegten Bezeichnungen angefügt werden. Wenn die dafür zuständigen Hochschulorgane der HFF sich für die Weiterführung von ‚Konrad Wolf‘ in der Grundordnung der Hochschule aussprechen, so steht dem nach Enderlein nichts entgegen. Enderlein hofft nunmehr, daß sich die Diskussion wieder den vorrangigen Fragen und inhaltlichen Problemen zuwenden wird […].“
Diesem Erklärungsmuster folgend, blieb der Wortlaut des Gesetzestexts unverändert, der Name Konrad Wolf aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz weiterhin getilgt. Um die Jahreswende 1999/2000, das Gesetz war gerade novelliert worden und eine Neufassung der Grundordnung der HFF stand an, nahm die dafür zuständige Kommission diesen Umstand zum Anlass, einen Diskussionsprozess anzustoßen, der in eine Urabstimmung über die Benennung der Hochschule münden sollte. Aufgrund der zunehmenden Unkenntnis der hinter dem Namen verborgenen Person – berichtet wurde über Produktionsfirmen, die Briefe an den Hochschulrektor Konrad Wolf adressierten, und über Studierende, die ihn für den Gründer der Hochschule hielten – wurde im Protokoll der Sitzung vom 11. Januar 2000 festgehalten: „Ob wir den Ehrennamen beibehalten oder nicht – für beides gibt es sicher Befürworter und Gegner –, wir sollten uns Zeit für eine gründliche und sachliche Diskussion nehmen und auch überlegen, auf welchem Wege wir eine verbesserte Kenntnis der Persönlichkeit und des Werkes von Konrad Wolf vermitteln können, falls wir uns für eine Beibehaltung des Namens entscheiden.“ Anders gesagt: Wie man der Verpflichtung besser gerecht werden kann, die schon bei der Verleihung mit dem Namen verbunden wurde. Ob es tatsächlich am Ende der hier angestoßenen Diskussion zu einer Urabstimmung gekommen ist, ist fraglich. An der Benennung wurde jedoch nicht gerüttelt. Dem selbstverordneten Auftrag, den Namensgeber im Gedächtnis der (Hochschul-)Öffentlichkeit zu halten, wurde stattdessen zum nächsten runden Geburtstag Konrad Wolfs, seinem 80. Im Oktober 2005, mit der Ausrichtung eines international besetzten Symposiums (Wedel, Michael, 2009) nachgekommen.