Nachdem das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg der HFF "Konrad Wolf" im Jahr 2000 das Promotionsrecht für die wissenschaftliche Promotion für das Fachgebiet Audiovisuelle Medienwissenschaft übetragen hat, erlässt der Fachbereichsrat des Fachbereichs I der Hochschule eine Promotionsordnung, die am 30. April 2001 durch den Präsidenten genehmigt wird.
Verliehen wird der Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) - Frauen können wahlweise den akademischen Grad der Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) erhalten - in Kooperation mit der Philosophischen Fakultät einer Universität aufgrund einer Dissertation und einer bestandenen mündlichen Prüfung. Durch die Promotion wird eine besondere wissenschaftliche Qualifikation durch eigene Forschungsleistung nachgewiesen. Der Fachbereich I kann den Grad eines Doktors der Philosophie auch ehrenhalber (Dr. phil. h.c.) aufgrund von hervorragenden und eigenständigen wissenschaftlichen Leistungen im Promotionsfach verleihen.
Im Wintersemester 2016/17 wird nach einer intensiven Vorbereitungsphase die zusätzlich die wissenschaftlich-künstlerische Promotion eingeführt. Die aus einer wissenschaftlichen Dissertation und einem künstlerischen Forschungsprojekt bestehende Promotion gilt immer noch als ein Novum in der deutschen Forschungslandschaft. Sie ist in den Studiengängen Film- und Fernsehproduktion, Drehbuch/Dramaturgie sowie Filmkulturerbe möglich und soll in den kommenden Jahren auf andere Fächer ausgeweitet werden. Sie schließt mit dem Titel Dr. phil. in art. (philosophiae in artibus) ab.