Der Begriff der „Universitätswerdung“, der in keinem Duden vorkommt und dennoch an unserer Hochschule zum festen Vokabular gehört, benennt den jahrelangen Entwicklungsprozess erstaunlich gut: Die eigentliche Umwandlung des Status von einer Kunsthochschule zu einer Universität per Rechtsverordnung vom 1. Juli 2014 war ein wichtiger, aber eben nur ein Zwischenschritt auf einem Weg, der 2007 begann und bis heute nicht beendet ist. Aber der Reihe nach …
Ein langer Anlauf
Das Vorhaben, aus der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“, die zu dem damaligen Zeitpunkt gemäß Brandenburgischem Hochschulgesetz von 2004 den Status einer Kunsthochschule hatte, wurde erstmals verschriftlicht im Jahr 2007. Dort heißt es im Protokoll der Klausurtagung der Professorenschaft vom 29. bis zum 30. März 2007 in Motzen unter TOP 6 „Umwandlung Hochschule in Universität“:
“Der Präsident bittet die Anwesenden um Meinungen dafür oder dagegen, die Hochschule für Film und Fernsehen in eine Universität umzuwandeln. Die Mehrzahl spricht sich dafür aus, wobei folgende Beweggründe genannt werden: Bandbreite und Spezifik der Ausbildung, bessere Möglichkeiten, Drittmittelanträge zu realisieren, größeres Prestige, Erweiterung der Forschungsmöglichkeiten, Habilitationsrecht wäre möglich. In der Diskussion werden aber auch Zweifel geäußert.”
Am 17. Dezember des gleichen Jahres folgte eine Entscheidung des Senats. Dort heißt es unter Top 6 des Protokolls: „Der Senat unterstützt die Bitte des Präsidenten an die Ministerin, die HFF in eine Universität umzuwidmen.“
Am 18. Dezember 2007 verfasste Dieter Wiedemann ein Schreiben an die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Johanna Wanka, „im Namen der Mitglieder und Angehörigen der HFF“ mit dem Anliegen, im Rahmen der vierten Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes den Universitätsstatus zu erlangen:
“Bitte unterstützen Sie im Rahmen der vierten Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes unser Bestreben, mit der Umbenennung der Hochschule für Film und Fernsehen in die Babelsberg Filmuniversität „Konrad Wolf“ (Babelsberg FilmUniversity) national und international Ansehen zu erringen.”
Die Zeit drängte, wollte man doch die Novelle des Hochschulgesetzes für die Statusänderung nutzen. Am 15. April 2008 folgte ein weiteres Schreiben von Dieter Wiedemann an Johanna Wanka zur Umbenennung der HFF in BFKW mit detaillierteren Informationen und Argumentationen, wie unter anderem dass sich das Profil der Kunstuniversität international weiter durchsetzen würde und der Studierendengewinnung zuträglich wäre. Zudem weise die HFF bereits universitäre Merkmale auf, so dass eine Umbenennung ein konsequenter Schritt sei.
Schließlich waren aus Sicht der Hochschule die wesentlichen Weichen für das Erlangen des Universitätsstatus bereits geschaffen worden, wie zum Beispiel die Entscheidung zur Umwandlung der Diplom- in Bachelor- und Masterstudiengänge. Im Oktober 2008 erfolgte zudem die Gründung des Instituts für Künstlerische Forschung (IKF) unter der damaligen Leiterin Prof. Dr. Kerstin Stutterheim mit dem Ziel, auch die künstlerische Forschung zu stärken und das Institut als Schnittstelle der künstlerischen, künstlerisch-wissenschaftlichen und künstlerisch-technologischen Forschung in Deutschland zu etablieren.
Das novellierte Hochschulgesetz trat schließlich im Dezember 2008 in Kraft.
Zu Beginn 2010 wurde dann das Erich Pommer Institut von der HFF übernommen und das bisherige Profil so um branchennahe Medienforschung erweitert sowie der Wissenstransfer gestärkt.