2. Die SED-Politik hat das Sagen - das 11. Plenum und seine Folgen
Doch zurück zur Entwicklung der Filmwissenschaft an der Deutschen Hochschule für Filmkunst:
Im gewissermaßen erfolgreichsten Jahr der Hochschule, nämlich 1964, legte Kurt Maetzig sein Amt als Rektor nieder, das danach von Konrad Schwalbe übernommen wurde, der übrigens Mitglied des Redaktionsbeirates der Zeitschrift „film“ war.
Mit dem „Kahlschlag-Plenum“[1] der SED vom November 1965 wurde auch die filmwissenschaftliche Forschung an der DHF fast zum Erliegen gebracht. Nach diesem Plenum, während dem Erich Honecker sich u.a. folgendermaßen äußerte:
„Das Filmwissenschaftliche Institut der Deutschen Hochschule für Filmkunst hat in den letzten Monaten eine ‚bemerkenswerte‘ Initiative zur theoretischen Rechtfertigung der Filme geleistet, die prinzipiell kritisiert werden mussten. In seinen Publikationen geht das Filmwissenschaftliche Institut nicht von den Aufgaben des Programm des Sozialismus, von den Problemen der Entwicklung unserer sozialistischen Filmkunst aus, sondern es propagiert unter dem Mantel der Weltoffenheit Filme, die in ihrem Wesen dem bereits dargelegten ‚spießbürgerlichen Skeptizismus ohne Ufer‘, dem Nihilismus, Tür und Tor öffnen sollen“[2].
Ein Ausgangspunkt dieser Fundamentalkritik war offenbar eine Umfrage der Redaktion der „film WISSENSCHAFTLICHEN MITTEILUNGEN“ aus „Anlaß des 20. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus fünf Fragen an Filmschaffende (Spielfilm) der DDR“ zu richten. Die fünf Fragen bezogen sich auf die „repräsentativsten DEFA- und sozialistischen Produktionen“, den „beeindruckendsten kapitalistischen Produktionen“ und den „Vorbildern“ für das persönliche Schaffen, aber auch auf Möglichkeiten der Verbesserung des Filmschaffens in der DDR![3].
Unter den 22 Antwortenden waren fünf Absolventen der Hochschule und fünf weitere gehörten zum Redaktionsgremium der Zeitschrift und/oder zu den Lehrenden in Babelsberg. Auf die Frage nach den wichtigsten „kapitalistischen Produktionen“ und von ihren künstlerischen Vorbildern wurden von den der Hochschule nahestehenden Personen u.a. genannt:
- „Rocco und seine Brüder“ - als absoluter Favorit! -, „La Notte“, „Das Urteil von Nürnberg“, „8 1/2“ und „Hiroshima, mon amour“, „Die zwölf Geschworenen“;
- Fellini, Antonioni, Visconti, Godard, Billie Wilder, Wolfgang Staudte.
Bei den DEFA-Produktionen dominierten Filme, wie z.B. „Der Untertan“, „Die Mörder sind unter uns“, aber auch „Berlin - Ecke Schönhauser“, „Lots Weib“ „Sonnensucher“ und „Der geteilte Himmel“.
Bei den Produktionen aus dem sozialistischen Ausland Filme, wie z.B. „Neun Tage eines Jahres“, „Ballade vom Soldaten“, „Die Kraniche ziehen“ aber auch „Der schwarze Peter“, „Das Messer im Wasser“, „Asche und Diamant“.
Auffallend ist, dass Viele der befragten Spezialist*innen eine erzwungenermaßen mangelnde Kenntnis des internationalen Filmschaffens beklagten! Kritisiert wurde außerdem die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Filmpraxis und -theorie und die ungenügende technologische Ausstattung des DEFA-Studios!
Über die 1965 verbotenen Filme, aber auch über die Folgen für die Literatur, für das Theater, die Bildende Kunst in der DDR, ist in den letzten Jahren sehr viel Wichtiges gesagt und veröffentlicht worden, wenn ich das richtig sehe, sind die kultur- und kunstwissenschaftlichen Expertisen über diese Zeit im öffentlichen Diskurs aber eher vernachlässigt!
Natürlich hat dieses „Kahlschlag-Plenum“ auch künstlerisch Lehrende und Absolvent*innen der DHF betroffen: Von den - prominent verantwortlichen - künstlerischen Mitarbeiter*innen an den Verbotsfilmen hatten u.a. an dieser künstlerischen Ausbildungseinrichtung studiert bzw. auch Verantwortung für die Ausbildung getragen: Kurt Maetzig, Konrad Schwalbe, Christiane Mückenberger; von den Absolvent*innen der ersten deutschen Nachkriegsfilmhochschule erwies sich dieser „Kahlschlag“ aber auch häufig als einer die eigene filmkünstlerische Betätigung betreffend! Wer einen Vertrag mit der DEFA oder mit dem Deutschen Fernsehfunk der DDR hatte, konnte zudem nicht ohne weiteres entlassen werden. Anstelle der künstlerischen Perspektive für die Studierenden, die ihre schwierige Entscheidung für diese Ausbildung gewollt und die schwierigen Aufnahmeprüfungen erfolgreich bestanden hatten, war aber auf einmal ein „künstlerisches Vakuum“ entstanden! So hatte z.B. die Fachrichtung Regie in den Jahren 1966 bis 1968 nur noch acht (!) Absolvent*innen, dabei war kein Studierender aus der DDR![4]. In den anderen Studiengängen, war dieses „Vakuum“ nicht so deutlich, aber dennoch spürbar.
Die Deutsche Hochschule für Filmkunst bekam nach dem „Einmarsch der Warschauer Pakt Staaten“ in die Tschechoslowakei erneut Schwierigkeiten mit einem Teil der Studierenden.
Am bekanntesten war Thomas Brasch, der nach seinem Protest gegen diesen Einmarsch auf der Dokfilmwoche in Leipzig von der Hochschule mit einigen Kommilitoninnen exmatrikuliert wurde![5].
[1] zu den urheberrechtlichen Prämissen dieses Begriffes will und kann ich mich hier nicht äußern
[2] zitiert nach: schwittly, Dagmar 2002): Zwischen Regie und Regime, S. 153ff, Berlin
[3] film WIISSENSCHAFTLICHE MITTEILUNGEN. Nr. 2/65, S 281ff.
[4] vergl.: Filmwissenschaftliche Beiträge: Sonderband, S. 272
[5] Sein großes Foto bestimmt seit vielen Jahren die eher tristen Betonwände im Eingang der Filmuniversität!